Vertragsbedingungen, Versand und Rücksendungen
1. Oftas vertreibt gebrauchte ophthalmologische Geräte, die zuvor in den eigenen Räumlichkeiten geprüft wurden, wobei ein entsprechendes Formular den Verkaufsunterlagen beigefügt ist, oder, falls sie beim Kunden geliefert, installiert und getestet werden, in dessen Anwesenheit geprüft werden. In beiden Fällen wird der Kunde über den Zustand der erworbenen Geräte informiert.
2. Für gebrauchte optische Geräte gilt als solche die Garantie für einwandfreie Funktionsfähigkeit. Eventuelle Gebrauchsspuren des Vorbesitzers stellen keinen Mangel dar.
3. Da es sich um gebrauchte ophthalmologische Geräte handelt, werden diese in einigen Fällen ohne kleines Zubehör (z. B. Kinnstützenpolster, Staubschutzhüllen, Sicherungen usw.) geliefert, was die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt und keinen Mangel darstellt.
4. Für die verkauften Geräte gilt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Garantie von 12 (zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum, das auf der Begleitrechnung oder dem Lieferschein formell angegeben ist.
5. Die Garantie gilt bei Funktionsmängeln und für eventuelle Ersatzteile. Ein etwaiger Mangel muss unverzüglich per E-Mail an Oftas unter der Adresse assistenzatecnica@oftas.it gemeldet werden.
6. Im Falle einer Rücksendung muss dieser zuvor per E-Mail beantragt und von der Verwaltung genehmigt werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf Fehler oder Versäumnisse des Unternehmens zurückzuführen sind, erfolgt der Versand der Geräte auf Kosten des Nutzers unfrei. Die Geräte müssen unversehrt und mit dem bei der Lieferung enthaltenen Zubehör sowie in einer geeigneten Außenverpackung, die deren Unversehrtheit gewährleistet, zurückgesandt werden. Rücksendungen, die nicht gemäß den oben genannten Bestimmungen bei uns eingehen, werden unfrei an den Absender zurückgeschickt.
7. Da sich unsere Tätigkeit ausschließlich an Personen richtet, die die gelieferten Produkte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, weisen wir darauf hin, dass das Widerrufsrecht unserer Kunden gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 21/2014 absolut nicht anwendbar ist.
8. Die Garantie erlischt innerhalb von 12 Monaten in den folgenden Fällen:
- Wenn das Gerät unter Bedingungen und/oder für Zwecke verwendet wurde, die von denen abweichen, für die es bestimmt ist;
- Wenn am Gerät Änderungen und/oder Austausche und/oder Manipulationen vorgenommen werden, die dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, und diese von einem externen technischen Kundendienst durchgeführt wurden, der nicht zu Oftas gehört;
- Wenn die Schäden auf mangelhafte Wartung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind;
- Bei Beschädigungen durch äußere Einflüsse, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich: Stürze, Stöße, Kratzer, Schrammen, Nachlässigkeit, versehentliches Zerbrechen, Manipulationen usw.;
- Für Schäden, die durch den Transport des Geräts an einen anderen Standort durch unbefugtes Personal oder durch den Kunden verursacht wurden;
- Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Naturereignisse, Vandalismus oder durch Umstände verursacht wurden, die nicht auf Mängel des Geräts selbst zurückzuführen sind;
- Für jede Fehlfunktion, die auf Schäden durch Spannungsschwankungen zurückzuführen ist;
- Für unsachgemäßen Gebrauch durch nicht befugtes Personal, Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit zur Bedienung;
- Bei Geräten mit Computer: für Software, die nach der Lieferung vom Kunden installiert wurde;
- Alle externen Komponenten des Geräts (z. B. Steckdosen), an denen der Kunde während der Nutzung und/oder Wartung eingreift;
9. Der Transport der Ware erfolgt auf Risiko und Gefahr des Kunden, auch wenn „frei Bestimmungsort“ vereinbart wurde.
10. Die Lieferfristen werden stets in Werktagen angegeben und schließen daher Samstage, Sonntage und Feiertage aus; sie sind stets unverbindlich, da sie möglichen Verzögerungen durch höhere Gewalt unterliegen, wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Verzögerungen durch den Kurierdienst, Verzögerungen durch Zollkontrollen usw. In jedem Fall gelten die Lieferfristen nicht als nicht eingehalten, wenn sie innerhalb von 6 Wochen nach den angegebenen 30 Werktagen liegen oder nach der Mitteilung über Probleme bei der Ausführung der Lieferung.
11. Im Falle einer Lieferverzögerung kann der Käufer den Vertrag kündigen, wenn die Verzögerung 6 Wochen überschreitet, gemäß Artikel 10. Die vorzeitige Kündigung führt, sofern sie von Oftas S.r.l. akzeptiert wird, zur Rückerstattung des im Voraus gezahlten Betrags, abzüglich 20 %.
12. Für alle Streitigkeiten ist das Gericht in Matera (Italien) zuständig.